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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma VMR T. Viebrans M. Meier K. Richter oHG

§ 1 Geltung der Bedingungen

  • Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  • Unsere Angebote sind stets freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  • An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor.
  • Dem Angebot beigefügte Unterlagen (z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben) sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.


§ 3 Auftragserteilung

  • Aufträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigt habe; das gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge.
  • Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen), durch unklare oder mündliche angaben ergeben.


§ 4 Preise

  • Die Preise gelten jeweils ab Werk, und zwar grundsätzlich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung.
  • Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe hinzu.
  • Bei allen nach Vertragsabschluß bis zur Auftragserfüllung eingetretenen Erhöhungen von Material- oder Lohnkosten haben die Vertragspartner das Recht, Verhandlungen über die Anpassung des Preises zu verlangen.


§ 5 Lieferung und Leistung

  • Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  • Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmögli8ch machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  • Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder kommen wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Käufer nur berufen, wenn er uns unverzüglich benachrichtigt.
  • sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit durch uns.
  • Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.


§ 6 Gefahrübergang

  • Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.


§ 7 Gewährleistung

  • Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen in geeigneter Weise auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens acht Tage nach Eingang der Ware, vom Käfer angezeigt werden.
  • Verborgene Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
  • Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden , die beim Käufer aus unsachgemäßer Lagerung oder Behandlung entstehen.
  • Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche, Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, so steht dem Käufer das Recht zu, Wandlung oder Minderung zu verlange.
  • Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn hiergegen abzusichern. Ebenso ist ein Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden sind ausgeschlossen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Käufers, die in einem Mangel der Lieferung ihren Grund haben, verjähren 6 Monate nach Lieferung.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

  • Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag unser Eigentum.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die sich hieraus ergebenden Kosten trägt - wie auch die für die Versicherung der gelieferten Gegenstände oder Leistungen - der Auftraggeber.
  • Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.


§ 9 Zahlung

  • Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 7 Tage nach Rechnungsstellung unter Abzug von 2 % Skonto, oder 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  • Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten uns Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Hauptleistung anzurechnen.
  • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  • Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu fordern.
  • Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  • Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.


§ 10 Geheimhaltung

  • Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen als vertraulich.


§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  • Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Erfüllungsort und - sofern der Besteller Kaufmann ist - Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Villingen-Schwenningen, und zwar auch im Wechsel- und Scheckprozeß. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  • Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.